Die Dauer des Aufenthaltes bei Kurzzeitpflege beträgt 6 Monate im Jahr, aufgeteilt auf Zeiträume von höchstens 3 Monaten und ist gedacht, falls eine Pflege im eigenen Zuhause vorübergehend nicht möglich ist, z.B. nach einer Operation oder auch um die Angehörigen zeitweise zu unterstützen und entlasten.
Seit Anfang September 2023 ermöglicht eine neue Online-Plattform die Vormerkung von Kurzzeitpflegebetten in allen Seniorenwohnheimen Südtirols. Unter www.provinz.bz.it/kurzzeitpflege können Interessierte den benötigten Zeitraum eingeben und, nach Bezirken gefiltert, ein Seniorenwohnheim auswählen, wobei nur für ein Kurzzeitpflegeplatz pro Pflegebedürftigen angefragt werden kann. Das angeschriebene Heim muss sich dann innerhalb von drei Arbeitstagen bei den AnfragestellerInnen melden, um das weitere Vorgehen festzulegen.